Was bedeutet für Sie Ergonomie am Arbeitsplatz? Ein Bürostuhl, der Sie ohne Rückenschmerzen arbeiten lässt? Flüsterleise Arbeitsgeräte, die nicht die Konzentration stören? Damit sind wir mitten drin, auch wenn zur optimalen Arbeitsplatzgestaltung noch weitere Punkte gehören! Der Ergonomiegedanke reicht von der angemessen Arbeitseinteilung über die allgemeine gesunde Arbeitsumgebung hin zur individuellen Arbeitsplatzgestaltung. Effizientes und effektives Arbeiten sind eng verbunden mit Gesundheit und einem gewissen Wohlfühlfaktor. Das heißt, je wohler sich Ihre Angestellten fühlen, desto leichter fällt die Arbeit und umso seltener schleichen sich Arbeitskrankheiten wie Rückenprobleme ein.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeuten Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie?
- Arbeitsplatzgestaltung – Raumgröße
- Arbeitsplatzgestaltung – Farben und ihre Wirkung
- Das Raumklima in der Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsplatzgestaltung – Lichtverhältnisse
- Arbeitsplatz einrichten – Richtiges Sitzen
- Besonderheiten beim Bildschirmarbeitsplatz
- Zusammenfassung als Infografik
„Bitte nicht um eine leichte Bürde – bitte um einen starken Rücken.“ Franklin D. Roosevelt
Roosevelt liegt richtig mit der Aussage, dass ein starker Rücken mehr tragen kann. Wenn zu lange zu viel getragen wurde, wird jedoch das stärkste Kreuz schwach – dies gilt es zu verhindern!
Falsche Arbeitsbedingungen zermürben Körper und Geist, können aufs Gemüt schlagen und äußern sich in verschiedenen Stufen. Angefangen bei Kopfschmerzen, hin zu Ischias-Problemen oder genereller Niedergeschlagenheit. Ergonomie am Arbeitsplatz hilft gegen viele dieser Probleme und wir zeigen Ihnen jetzt, auf was Sie achten sollten. Mit Arbeitsschutzbestimmungen ist nicht zu spaßen, weswegen wir die jeweiligen Richtlinien direkt angeben. Die erwähnten Verordnungen und Richtlinien folgen den aktuellen Bezeichnungen.
Was bedeuten Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie?
Ergonomie (altgriechisch érgon = Arbeit und nomía = Lehre) bedeutet die beste gegenseitige Anpassung von Arbeit und Mensch. Der Leitgedanke ist, dass höchste Leistungsfähigkeit verknüpft ist mit besten Arbeitsbedingungen. Arbeitsumgebung, Arbeitsabläufe, die Anordnung von Gegenständen und Werkzeugen werden vorbereitet, sodass die Arbeitskraft ohne Verzug ermüdungsfrei arbeiten kann und optimale Ergebnisse erreicht werden. Fehlende Ergonomie am Arbeitsplatz kommt Verschwendung gleich, Sie sehen Sie nur nicht!
Es geht vornehmlich um die Benutzerfreundlichkeit eines Arbeitsplatzes. Zunehmende Bedeutung hat heutzutage die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine. Nicht überall klappt Ergonomie am Arbeitsplatz als Idealumsetzung, da Architektur, Maschinennutzung etc. Grenzen setzen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Richtlinien und jede Anstrengung das Arbeitsumfeld in den beeinflussbaren Bereichen bestmöglich zu gestalten.
Beim Arbeiten ist der Mensch körperlicher, psychischer und Umgebungs-Belastung (Strahlung, Lärm, Licht) ausgesetzt. Diese Beanspruchung wird beeinflusst durch die Höhe und Dauer der Belastung, die momentane Verfassung, den Trainingszustand und die Leistungsbereitschaft des Einzelnen. Gleiche Belastungen können sich auf Menschen unterschiedlich auswirken, weshalb es Richtlinien, aber keine perfekte Anleitung geben kann.
Der Mensch soll weder über- noch unterfordert werden und das beste Arbeitsergebnis nach Menge und Güte liefern können. Deshalb sollte der Arbeitsplatz so gestaltet sein, dass die Arbeit ausführbar und erträglich, sowie zumutbar und zufriedenstellend ist.
Arbeitsplatzgestaltung – Raumgröße
Bestimmte kleine Unternehmen vernachlässigen gehäuft die Arbeitsplatzgestaltung der Büroräume. Wird das Büro selten genutzt oder arbeiten Selbstständige von zu Hause aus, wird der Arbeitsplatz öfters nachlässig behandelt. Schlecht ausgestattete Büros können demotivierend wirken, falsche Haltung und unzureichendes Licht auf Dauer die Gesundheit beeinträchtigen.
Großraumbüros mit ihren spezifischen Anforderungen stehen hier nicht im Blickpunkt, sondern kleine Büros im Handwerk oder in Verwaltungseinheiten mittelständischer Unternehmen. Vom Luxus eines Einzelbüros großer Unternehmen sind diese kleinen, funktionalen Räume in der Regel weit entfernt.
In den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 findet sich die Angabe von 8 bis 10 qm als Richtgröße für ein Büro mit Bildschirmarbeitsplatz. Diese Mindestgröße sollten Sie bei der Einrichtung Ihres Büros nicht unterschreiten. Das gilt ebenfalls, wenn Sie zuhause eine Ecke als Büro einrichten oder sich Räume mieten wollen.
Die Mindestanforderungen an die Größe von Fertigungsstätten hängt im Einzelnen von der Art des Gewerbes und vor allem vom Einsatz von Maschinen ab. Die meisten Maschinen benötigen Mindestabstände zur Wand oder zu anderen Maschinen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass genügend Bewegungsfreiheit für die Mitarbeiter bleibt. Diese dürfen nicht durch zu enge Gänge oder zu geringen Abstand der Maschinen gefährdet sein. Genaue Angaben finden Sie in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, ASR A1.2.
Arbeitsplatzgestaltung – Farben und ihre Wirkung
Farben sind vor allem für die Psyche und das Wohlbefinden des Menschen von großer Bedeutung. Sie beeinflussen stark unser Verhalten und unsere Leistung. Die richtigen Farben steigern die Motivation: Sie können sich beruhigend und konzentrationsfördernd auswirken und die Freude an der Arbeit und damit die Leistungsfähigkeit steigern. Eine farbige Arbeitsplatzgestaltung ist schnell zu verwirklichen mit großer Wirkung.
Das Raumklima in der Arbeitsplatzgestaltung
In Deutschland ist sogar das Raumklima eines Büros per Verordnung geregelt. Bestimmungen dazu finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ fordert. Richtwerte bietet die Technische Regel ASR A 3.5, die ASR 5 Lüftung und die DGUV Information 215-410 und der DGUV-Information 215-520.
Grundsätzlich sollten Sie bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes für ausreichende Belüftung sorgen. Achten Sie darauf, dass Luftfeuchtigkeit und Temperatur im Raum angemessen sind. Beachten Sie dabei, dass Geräte Wärme erzeugen und Luft verschmutzen können. Drucker und Kopierer sind große Schadstoffverursacher und sollten nach Möglichkeit im Flur stehen und regelmäßig gewartet und gereinigt werden.
Bei Neuanschaffungen sind Gütesiegel bei der Auswahl schadstoffarmer Geräte hilfreich. Der blaue Engel gilt speziell für Bürogeräte mit Druckfunktion, für Bildschirmgeräte ist das TCO-Siegel ausschlaggebend.
Neue Möbel oder ein neuer Wandanstrich können unter Umständen eine Zeit lang Schadstoffe ausdünsten. Achten Sie nach einer Renovierung oder Neueinrichtung darauf, dass die Räumlichkeiten ausreichend gelüftet werden, bevor die Arbeit darin wieder aufgenommen wird.
Zugluft und größere Temperaturschwankungen sollten während der Arbeitszeiten generell vermieden werden.
Arbeitsplatzgestaltung – Lichtverhältnisse
Weil Licht auch für die Gesundheit am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle spielt, liefern ArbStättV und die DGUV 215-410 Anhaltspunkte für die Gestaltung.
Arbeiten wir in zu hellen oder zu dunklen Räumen, egal ob am Schreibtisch oder an der Werkbank, wird die visuelle Wahrnehmung erschwert. Fehlhaltungen entstehen unter Umständen dadurch, dass der Mitarbeiter einer Blendung durch Licht ausweichen möchte oder versucht durch veränderte Kopfhaltung besser zu sehen.
- Das Licht am Arbeitsplatz muss dabei an Sehvermögen des Mitarbeiters, die Aufgabe und die Umgebung anpassbar sein.
- Tageslicht ist vorzuziehen, da es eine zentrale Rolle für Wohlbefinden und Gesundheit am Arbeitsplatz spielt.
- Für Bürotätigkeiten ist deshalb eine Kombination aus Direktbeleuchtung und indirekter Beleuchtung optimal. Decken- und Stehleuchten sollten dagegen mit einem Blendschutz versehen sein.
- Arbeitsplätze sollten dabei nicht in Richtung der Fenster eingerichtet werden, um keine starken Unterschiede der Helligkeit zu provozieren.
Durch richtige Beleuchtung wird das Sehvermögen der Mitarbeiter geschont. Ermüdungserscheinungen wie Kopfschmerzen oder Augenbeschwerden werden genauso vermieden wie Fehlhaltungen.
Wodurch zeichnet sich gute Beleuchtung am Arbeitsplatz aus?
Die Beleuchtungsstärke ist dabei das Maß für die Helligkeit eines Arbeitsplatzes. Für unterschiedliche Arbeitsstätten gibt es deshalb unterschiedliche Anforderungen an die Beleuchtungsstärke. Die ASR A3.4 schreibt daher folgende Mindest-Beleuchtungsstärken vor:
Achten Sie darauf, dass Ihre Beleuchtungsanlage regelmäßig von einem Fachmann gewartet wird, wobei ein dreijähriger Zyklus empfehlenswert ist. Die Beleuchtungsstärke von Leuchten nimmt mit der Zeit durch Alterung oder Verschmutzung ab, eine Neuinstallation ist deshalb nach einer gewissen Zeit erforderlich.
Beleuchtung bei wechselnden Aufgaben / Mitarbeitern
Wechseln die Aufgaben, beispielsweise vom Aktenstudium zur Bildschirmarbeit sollte die Beleuchtung an die jeweilige Aufgabe angepasst werden. Helles Licht, zum Lesen auf Papier, ermüdet die Augen beim Arbeiten an einer leuchtenden Quelle wie dem Monitor.
Andere Mitarbeiter sollten deshalb das Licht auf ihre eigenen Bedürfnisse einstellen können. Ein älterer oder ein sehbehinderter Mitarbeiter hat dabei andere Anforderungen als ein jüngerer Kollege. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft empfiehlt für ältere Angestellte 750 – 1500 Lux.
Eine Anpassung an individuelles Sehvermögen wird von der Bildschirmarbeitsverordnung (Teil der ArbStättV Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1, Punkt 6) verpflichtend vorgeschrieben. Quintessenz ist immer die ergonomische Einrichtung passend zu Person und Aufgabe. Die Installation von Dimmern, Leuchtbändern oder zusätzlichen Leuchten hilft dann bei der Planung für größtmögliche Flexibilität.
Tageslicht
Tageslicht spielt blendfrei für das Wohlbefinden der Mitarbeiter eine wesentliche Rolle. Gesundheitsstörungen nehmen mit der Entfernung des Arbeitsplatzes zum Fenster zu.
Die ASR A3.4 und die DIN EN ISO 9241-6 unterstreichen die Bedeutung von Tageslicht. Der Wechsel von Hell nach Dunkel und damit die Wahrnehmbarkeit von Tages- und Jahreszeiten sowie Wetterverhältnissen ist der Signalgeber für den biologischen Rhythmus und damit entscheidend für die individuelle Leistungskurve.
Der Wechsel von Tageslicht regt den Menschen an, deshalb stellt die Sichtverbindung zum Tageslicht einen wesentlichen Wohlfühlfaktor dar. Ein Tageslichtquotient hilft, den Anteil an Tageslicht in einem Raum zu überprüfen. Idealerweise sollte dieser mind. zwei Prozent betragen.
Tageslicht ist nicht vollständig ersetzbar und dem künstlichen Licht immer vorzuziehen. Heutzutage gibt es zusätzlich eine Reihe von Möglichkeiten, in fensterlosen Räumen eine Art Tageslichtersatz zu schaffen. Helles Licht allein reicht dafür nicht aus. Herkömmliche Glüh-, Halogen- und LED-Birnen erreichen nicht das umfangreiche Farbspektrum von Tageslicht und ermüden die Augen. Das Flimmern von Leuchtstoffröhren irritiert und führt häufig zu Konzentrationsstörungen. Deshalb sollte man bei der Einrichtung von Räumen mit wenig Tageslicht auf Speziallampen zurückgreifen. Diese sogenannten Vollspektrum-Lampen weisen das gesamte Farbspektrum von Tageslicht auf und suggerieren reale Tageslichtverhältnisse.
Arbeitsplatz einrichten – Richtiges Sitzen
Langes, statisches Sitzen führt zu einer Dauerbelastung der Wirbelsäule. Aus ergonomischer Sicht sind Tätigkeiten zu vermeiden, die andauerndes Sitzen benötigen. Um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu erhalten, ist vielmehr ein Wechseln der Körperhaltung anzustreben: Arbeiten, bei denen sich Gehen, Stehen und Sitzen abwechseln.
Vor allem Büroarbeiten sind damit nicht vereinbar, weshalb es eine ergonomische Lösung braucht. Die Regeln für richtiges Sitzen gelten nicht nur für PC-Arbeitsplätze, sondern gleichfalls für die Arbeitsplatzgestaltung beispielsweise in der Fertigung.
Der Arbeitsstuhl
Für Arbeiten, die ganz oder teilweise im Sitzen verrichtet werden, schreibt die Arbeitsstättenverordnung besondere Sitzgelegenheiten nach DIN 68877 vor. Hierbei handelt es sich um höhenverstellbare Drehstühle, mit mindestens fünf Rollen oder Gleitern, die an die jeweilige Tätigkeit angepasst werden können.
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, müssen die Stühle gegen Kippen, Wegrollen und unbeabsichtigtes Verstellen gesichert sein.
Bürostühle sollten zusätzlich über eine horizontal und vertikal verstellbare Rückenlehne verfügen und können mit Armlehnen und Stoßdämpfern beim Hinsetzen ausgestattet sein. Empfehlenswert ist eine Verstellbarkeit der Sitztiefe, um ungünstigen Druckverhältnissen im Bereich der Kniekehlen und der Unterschenkel vorzubeugen. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter einen passenden Stuhl bekommen, nicht jede Größe lässt auf dem gleichen Stuhl einrichten.
Dynamisches Sitzen
Voraussetzungen für dynamisches Sitzen:
- Maximale Sitzhöhe so wählen, dass bei Bodenkontakt der Füße der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel ca. 90 ° beträgt
- Sitztiefe so wählen, dass zwischen Vorderkante des Sitzes und Kniekehle ein Freiraum von ca. 3 bis 4 cm verbleibt
- Rückenlehne so einstellen, dass bei hinterer Sitzhaltung zwischen Oberkörper und Rumpf ein Winkel von 110 bis 120 ° entsteht. Der Rücken wird in der hinteren und mittleren Sitzhaltung gestützt.
Unter Umständen hilft eine Fußstütze dabei, die optimale Haltung für den sitzenden Mitarbeiter zu erreichen.
Durch einen häufigen Wechsel zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzhaltung wird eine statische Belastung der Wirbelsäule verhindert und der Rücken entlastet, wobei zwei bis vier Haltungswechsel pro Stunde ideal sind. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter geschult sind und wissen, wie sie für Entlastung sorgen.
Arbeitstische
Der ideale Bürotisch ist wandelbar. Höhe, Fläche, Neigung, Ablage – das sind Elemente, die Ergonomie am Arbeitsplatz ausmachen. Individuelle Anpassung ist an den einzelnen Arbeitsplätzen möglich. Die Arbeitsplatzgestaltung ist hierbei geprägt von der jeweiligen Aufgabe und arbeitenden Person.
Auch die Einrichtungsbestandteile (Schubladen, Container) sind individuell einrichtbar. Beispielsweise durch
- Schubladenordnersystemen,
- Utensilienfächer,
- Abtrennelemente,
- Aktenauszüge,
- Einzelblattablagen.
Die Bestandteile des Schreibtisches sollten in der Form variiert und unterschiedlich zusammengestellt werden können:
- höhenverstellbare, neigbare Arbeitsplatte,
- Größe der Tischplatte,
- ein oder zwei Rollcontainer,
- Zustellen eines weiteren Arbeitstisches oder eines Computertisches.
Dieselben Voraussetzungen gelten auch für die Arbeitsplatzgestaltung von Montage-Arbeitsplätzen. Diese sollten einen Wechsel zwischen Sitzen und Stehen beim Arbeiten ermöglichen. Wenn ein Wechsel nicht möglich ist, ist die sitzende Tätigkeit vorzuziehen.
Montage-Arbeitsplätze müssen an die individuellen Körpermaße der einzelnen Mitarbeiter und die unterschiedlichen Tätigkeiten angepasst werden können. Die Sitzmöbel wie auch die Arbeitstische sollten verstellbar sein. Alle Arbeitsgegenstände sind so anzubringen, dass in aufrechter Haltung gearbeitet werden kann. Längeres Beugen oder Strecken des Nackens oder Verdrehungen von Oberkörper und Schultern können Beschwerden hervorrufen.
Bei der Arbeitsplatzgestaltung von Sitzarbeitsplätzen ist in jedem Fall auf genügend Beinfreiheit zu achten.
Besonderheiten beim Bildschirmarbeitsplatz
Der PC-Arbeitsplatz bietet erhöhte Anforderungen an die Ergonomie. Der Bildschirm ist auschlaggebend, wie schnell die Augen des Mitarbeiters ermüden. Dies führt zu Konzentrationsstörungen oder Kopfschmerzen und unweigerlich zu Leistungseinbußen.
Die Bildschirmkante darf nicht über der Augenhöhe sein. Der Bildschirm sollte 10° bis 25° nach hinten geneigt sein bei einem Sehabstand von 50 bis 70 cm.
Die Tischhöhe des Computertisches beträgt idealerweise 72 cm. Der Stuhl sollte auf 90° Kniewinkel einstellbar sein und eine Lendenwirbelabstützung ausweisen.
Achten Sie beim Kauf des Monitors auf das TCO Siegel, dieses wird für strahlungsarme Geräte vergeben. Die Auflösung des Bildschirms sollte 800×600 Pixel bei mind. 70 Hertz nicht unterschreiten. Das sind die Basis-Anforderungen. Sie variieren nach Tätigkeit.
Der PC-Arbeitsplatz ist so einzurichten, dass die Liegefläche für den Unterarm 5-10 cm beträgt. Die Tastatur ist frei beweglich und mit einstellbarer Neigung versehen. Die Manuskriptauflage sollte etwa 31 cm hoch und variabel neigbar sein.
Zusammenfassung als Infografik
Diese Regeln schützen Ihre Mitarbeiter, erhalten deren Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Richtige Beleuchtung und Farbgebung fördern die Motivation, effiziente Arbeitsplatzgestaltung sorgt für reibungsloses Arbeiten! Kommt es dennoch zu langanhaltenden Problemen, machen Sie sich auf einen individuellen Wiedereingliederungsplan gefasst! Probieren Sie es aus, reden Sie mit Ihren Mitarbeitern und zögern Sie nicht, uns zu fragen!
Mit bestem Gruß aus Bayreuth
Axel Schröder
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