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Tipps zur Ausbildereignungsprüfung für Meisterschüler – Grundlagen

Ada-Schein Ausbildereigungsprüfung
AdA-Schein
AdA-Schein

Eine Artikelserie über den Teil IV der Meisterprüfung, der „Berufs- und arbeitspädagogischen Prüfung“ (Ausbildereignungsprüfung)

Die 1. Etappe – Grundlegendes

Ausbildereignungsprüfung, AEVO-Prüfung oder AdA-Schein?

Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) versteht unter Berufsbildung die Berufsbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

Die Berufsausbildung hat laut BBiG eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den Erwerb der erforderlichen beruflichen Erfahrungen zum Ziel.

Der Auszubildende kann am Ende der Ausbildung betriebliche Aufgaben selbständig planen, durchführen und kontrollieren. Diese sogenannte „berufliche Handlungsfähigkeit“ im Rahmen der Ausbildungsordnung (AO) vermitteln zu können, ist Ziel der Ausbildereignungsprüfung, beispielsweise für die Handwerksausbildung.

Alle drei Begriffe meinen im Prinzip das selbe: AEVO ist die Abkürzung für Ausbilder-Eignungsverordnung auf deren Grundlage die Ausbildereignungsprüfung oder auch AEVO-Prüfung absolviert wird. Damit erwirbt man den sogenannten AdA-Schein, wobei AdA mit „Ausbildung der Ausbilder“ gleichzusetzen ist.

Vorteile der betrieblichen Ausbildung, Strukturen des Berufsbildungssystems

Der Nutzen des in Deutschland praktizierten dualen Ausbildungssystems erstreckt sich über mehrere Ebenen. Für den Auszubildenden erhöhen sich die Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz und Karriere, der Jugendliche wird selbstbewusster, der gesellschaftliche Status wächst, Weiter- und Fortbildung werden möglich. Nach der Probezeit ist es fast unmöglich, einen Azubi kündigen zu können.

Daneben ist die betriebliche Ausbildung ein wesentlicher Faktor der sozialen Stabilität in der Gesellschaft. Sie bildet den Nachwuchs da aus, wo er gebraucht wird und verbessert dadurch die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Duale Ausbildung senkt die Ausbildungskosten für den Staat und trägt durch Sozialversicherungsbeiträge zur Sicherung des Sozialversicherungssystems bei.

Ausbildung im eigenen Betrieb lohnt sich nicht zuletzt deswegen, weil Ausbildungskosten Betriebsausgaben sind sondern auch, weil die Suche und Einarbeitung von Fachkräften oft kostenaufwändig und langwierig ist.

Die Ausbildungsordnung legt fest, welche Inhalte in welchem Abschnitt der Lehre vermittelt werden sollen. Dies bildet die Grundlage für den Ausbildungsrahmenplan, der im Hinblick auf die jeweiligen betrieblichen Grundlagen erstellt wird. Der Rahmenlehrplan der Berufsschule ergänzt die betriebliche Ausbildung. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Schule bietet das duale Ausbildungssystem eine solide, praxisnahe Grundlage für den Einstieg in das Berufsleben.

Als Voraussetzung für die betriebliche Ausbildung gilt zum einen ein Arbeitsplatz für den Auszubildenden, der an die Anforderungen aus dem Ausbildungsrahmenplan angepasst ist. Zum anderen die staatlich anerkannte Ausbildung der Ausbilder:

Wer braucht die Ausbildereignungsprüfung ?

Nach dem BBiG darf Ausbildung im dualen System ausschließlich von persönlich und fachlich geeigneten Personen durchgeführt werden.

Persönlich nicht geeignet ist nur derjenige, der Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz und entsprechende Bestimmungen verstoßen hat. Das bedeutet, die „persönliche Eignung“ liegt zunächst grundsätzlich bei allen Menschen vor. Diese allein reicht aber nur für die Einstellung von Auszubildenden.

Wer ausbilden möchte, muss also neben der persönlichen Eignung auch die fachliche Eignung vorweisen. Dies geschieht über die Absolvierung der Ausbildereignungsprüfung. Daneben ist die Ausbildereignungsprüfung auch Teil der Meisterprüfungsverordnung. Ein angehender Meister kommt also um Abschnitt IV der Meisterprüfung, der „berufs- und arbeitspädagogischen Prüfung“, nicht herum.

Voraussetzung für die Zulassung zum AdA-Schein ist die erfolgreiche Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine entsprechende schulische/hochschulische Prüfung. Daneben sollte der Ausbilder eine angemessene Zeit in seinem Beruf tätig gewesen sein.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildereignungsprüfung darf man in dem Beruf ausbilden, den man selbst gelernt hat bzw. in artverwandten Berufen, wobei mind. 75% der Ausbildungsinhalte der beiden Berufe übereinstimmen müssen. Ob dies gegeben ist, entscheidet der zuständige Berufsberater bei der IHK oder bei der HWK.

Wo kann die AdA-Prüfung absolviert werden und wie viel Zeit muss investiert werden?

Angeboten werden die Kurse sowohl von der IHK als auch von der HWK. Bei der Wahl des Anbieters spielt es keine Rolle, ob man als Handwerker oder als kaufmännischer Angestellter den Ada-Schein erwerben möchte. Die beiden Institutionen erkennen gegenseitig die Kurse an. Informieren Sie sich bei den Kammern in Ihrem Gebiet nach den nächsten Kursen und Prüfungen.

Die Prüfungsvorbereitung sollte auch deshalb unbedingt in die Zeitplanung einfließen, damit Sie zwischen Ende der Unterrichtseinheiten genügend Zeit für die Prüfungsvorbereitung haben.

Wie geht es weiter?

Im zweiten Teil der Serie geht es um die Inhalte der Ausbildereignungsprüfung. Die Ausbildung der Ausbilder ist gemäß der AEVO in vier Handlungsfelder unterteilt, von denen ich Ihnen im nächsten Artikel daher die ersten drei vorstelle. Interessieren Sie sich für methodische Wissensvermittlung für Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte, sehen Sie sich doch unseren Artikel zu TWI an.

Es grüßt aus Bayreuth
Axel Schröder

Mehr zur Ausbildereignungsprüfung – sind Sie geeignet?

Dieser Test soll Ihnen dabei helfen, herauszufinden ob Sie für eine Ausbilderausbildung geeignet sind. Anhand der aufgelisteten Kriterien, welche keine Ausbildung zulassen, prüfen Sie Ihre Eignung. Falls etwas zutrifft, fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Kammer nach.

Bildquelle: Fotolia, © auremar