Menü

Gefährdungsbeurteilung – warum das Ganze und was muss rein?

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung bereitet vielen Unternehmern Unbehagen: Weil sie notwendig und gesetzlich vorgeschrieben in schriftlicher Form ist und jeder Mitarbeiter braucht eine Belehrung und folgende Auffrischungen. Mit unserem System erarbeiten Sie sich Ihre Gefährdungsbeurteilung passgenau für Ihr Unternehmen, um dadurch allen Verpflichtungen nachzukommen!

Gefährdung beurteilen – was hat es damit auf sich?

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber durch vorausschauendes Handeln Unfälle und Verletzungen verhindern. Die Gefährdungsbeurteilung ist deshalb das Hilfsmittel und das Dokument hierfür. Kein Betrieb arbeitet wie der andere – die Beurteilung möglicher Gefährdungen ist aus diesem Grund individuell und ohne übertragbare Vorlage. Wie in der Risikoanalyse erfassen Sie daher potenzielle Gefahren und suchen nach Möglichkeiten, diese zu verhindern. Im Gegensatz zur Höheren Gewalt in der Risikoanalyse ist die Gefährdungsbeurteilung dabei auf klare Gefahren beschränkt.

Denn die Gefährdungsbeurteilung ist ein Hilfsmittel, damit Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen. Am Ende steht dann eine Dokumentation über alle Geschäftsbereiche und Geschäftsprozesse, möglichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. So schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor gefährlichem Fehlverhalten und sich dadurch als Arbeitgeber vor Problemen bei Unfällen. Das Schriftstück ist dabei variabel von Aufbau und Gestaltung. Wenn Sie dabei die Verknüpfung mit der Beurteilung für Aufträge schaffen, ist das eine Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung sinnvoll und langfristig aufzubauen.

Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung
Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung

Warum brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung?

Die meisten Inhabern wissen, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung brauchen – und schieben das Projekt vor sich her. Weil sie große Probleme im Zeitaufwand, der Umsetzung nach rechtlichen Anforderungen und der Umsetzung im Team sehen. Die Motivation der Mitarbeiter, sich an Anweisungen und Standards zu halten, ist dann die nächste Frage. Dieses unbestimmte Wissen sorgt für soviel Unbehagen, dass die Beurteilung in der Prioritätenliste sinkt und Murphys Gesetz für Fehlentscheidungen sorgen kann.

Verpflichtung nach ArbSchG §5 zur Gefährdungsbeurteilung

Das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer definiert im fünften Artikel die Beurteilung von Gefährdungen, im sechsten Artikel dann die Dokumentation. Jeder Arbeitgeber hat deshalb die Verpflichtung, dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Die Erfassung schwerer (arbeitsunfähig für drei Tage oder länger) und tödlicher Arbeitsunfälle fällt beispielsweise unter dieses Gesetz. Deutlich gesagt: Sie haften unter Umständen für Arbeitsunfälle, wenn diese durch eine Gefährdungsbeurteilung vorhersehbar, vermeidbar oder leichter verlaufen wären. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers stellt fest, dass jeder Mitarbeiter seine Arbeit gesund und mit notwendigen Schutzmaßnahmen ausführt, auch bei Risiken im Büro. Darunter fallen aber auch Risiken wie:

  • (Ab-)Sturz-/ Rutschgefahr
  • Verletzungen der Augen, Ohren, Atemorgane, Haut
  • psychische Belastung
  • Rücken und Bewegungsapparat
  • Gefahren bei mangelnder Ladungssicherheit und vieles mehr.

Standards für sicheres Arbeiten

Routine hilft beim sicheren Arbeiten – gleichzeitig erhöht sie dennoch die Gefahr von Nachlässigkeit. Die Dokumentation und die jährliche Unterweisung sorgen deshalb für langanhaltende Sicherheit und sichert die Einhaltung von Standards.
Arbeitet jeder, wie er kann, oder haben Sie dafür einheitliche Vorgehensweisen? Die Gefährdungsbeurteilung zwingt Sie und Ihre Mitarbeiter, die Handlungsschritte im Detail durchzugehen und dadurch das beste Vorgehen zu finden.

Keine Folgen bei Arbeitsunfällen wegen Unterlassung

Niemand wünscht sich einen schweren Unfall im Betrieb. Denn auch Nachwirkungen durch Untersuchungen und mögliche Gutachten von Versicherungen sind eine Gefahr, die Sie mit einer Gefährdungsbeurteilung abmildern. Mit der Dokumentation und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen schützen Sie Ihre Mitarbeiter und dadurch im Ernstfall sich und Ihren Betrieb.

Schutz durch Gefährdungsbeurteilung
Schutz durch Gefährdungsbeurteilung

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Wichtigste ist der Überblick über das Unternehmen, die Geschäftsprozesse und damit die einzelnen Arbeitsschritte. Von hier aus arbeiten Sie sich dann durch mögliche Gefährdungen, beurteilen das Risiko und suchen nach Maßnahmen. Nutzen Sie die verfügbaren Hilfen beispielsweise von der BAuA oder zuerst Zettel und Stift, Schreib- oder Tabellenprogramm. Wir gehen die einzelnen Schritte mit Ihnen durch!

Geschäftsbereiche abstecken

Welche unterschiedlichen Bereiche gibt es in Ihrem Unternehmen? Büro, Lager, Werkstatt, Baustelle, Verkauf oder Logistik? Mit einem Organigramm oder einer Mind Map erfassen Sie sinnvolle Einheiten, die vergleichbare Risiken aufweisen.

Arbeitsprozesse definieren

Für die Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie einen Ablauf der jeweiligen Arbeiten, beispielsweise im Lager:

  • Material aus dem Regal holen
  • staubenden Rohstoff in Eimer abmessen
  • flüssigen Hilfsstoff aus dem Kanister abmessen

Gefährdungen festhalten

Was kann bei diesen Tätigkeiten passieren? Ein Vulkanausbruch oder der abgestürzte Satellit sind unwahrscheinliche Risiken, eine Verätzung oder Reizung nicht. Der normale Menschenverstand hat ab und an Urlaub, gerade wenn der Mitarbeiter psychisch unter Druck steht. Flüchtigkeit und mangelnde Aufmerksamkeit führen im schlimmsten Fall zu ernsten Verletzungen. Diese Risiken halten Sie im zweiten Schritt fest:

  • Material über Kopf aus dem Regal heben: Rückenprobleme durch Haltung, Gewicht
  • Staubigen Rohstoff einatmen, Reizung der Atemwegen, bei Gefahrstoff Langzeitfolgen Lungenkrebs
  • Rohstoff staubt, Austrocknung und Reizung der Haut
  • staubender Rohstoff: Reizung der Augen
  • verschütteter Hilfsstoff reizt, verätzt die Haut an Händen, Armen, evtl. Füßen
  • flüssiger Hilfsstoff reizt durch Dämpfe die Atemwege und Augen.

Gefährdungen beurteilen

Diese Liste der Gefährdungen ist in jedem Lager unterschiedlich und demonstriert die verschiedenen Arten des Risikos. Beurteilen Sie in einem vierten Schritt diese Gefährdungen in sinnvollen Einheiten. Eine ausführliche Liste jeder Tätigkeit mit jeder Gefährdung hilft, ein Gefühl für die Materie zu bekommen. Oder Sie erfassen alle möglichen Gefährdungen und kategorisieren sie mit den Gefährdungen:

  • Staub: Augen, Atemwege, Haut
  • Dämpfe: Augen, Atemwege, Haut
  • schweres Material bewegen: Bewegungsapparat, Rückenprobleme
  • ätzende Flüssigkeit: Hautreizung, Verätzung.

Maßnahmen formulieren

Sie kennen jetzt Ihre Prozesschritte, mögliche Gefahren und deren Auswirkungen auf die Gesundheit. Die Gefährdungsbeurteilung sieht den Schutz durch passende Maßnahmen vor. Warnschilder an Arbeitsstationen sorgen für sicheres Arbeiten, Checklisten helfen bei der ordentlichen Ausführung:

  • Material aus dem Lager holen: Gefährdung durch Gewicht: Rückenprobleme: Leiter, zweite Person, Tragegurt
  • staubenden Rohstoff abfüllen: Gefährdung durch Stäube: Augen, Atemwege, Haut: Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Atemmaske
  • ätzende Flüssigkeit abfüllen: Gefährdung durch Säure: Augen, Atemwege, Haut: Schutzbrille, Atemmaske, Säurefeste Handschuhe, Gefahrentafel am Regal.

Umsetzen und langfristig integrieren

Herzlichen Glückwunsch! Die Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung steht! Erfassen Sie jede Tätigkeit, jede Gefährdung und jede Schutzmaßnahme für Ihren Betrieb und Sie haben den Dokumentationsteil vorangebracht! Jetzt heißt es dranbleiben: Felder für die Erstbelehrung und jährlichen Auffrischungen, eventuell Bevollmächtigte ernennen für bestimmte Bereiche und alle unterweisen. Manche Teams verstehen das Prozedere sofort, andere brauchen mehr Einarbeitung oder Unterstützung von Ihnen.

Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung
Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung

Sonderfall Pandemie in der Gefährdungsbeurteilung

Eine neue Situation verunsichert 2020 viele Unternehmen im Einzelhandel: Durch Corona/Covid19 waren die Läden erst geschlossen. Für die Neueröffnung braucht es Hygienepläne, Ausstattung und Umbauten wie Plexiglaswände: Nichts anderes als eine Gefährdungsbeurteilung für Hygiene im Kundenkontakt. Jedes Unternehmen mit oder ohne direkten Kundenkontakt braucht einen Maßnahmenplan zum Schutz vor Ansteckung. Gehen Sie nach dem gleichen Schema vor, halten Sie sich an die geltenden Richtlinien und lassen Sie sich nicht verunsichern! Pandemie-Risiko ist nützlich als Erweiterung der Gefährdungsbeurteilung!

Was muss ich rechtlich beachten?

Jeder Arbeitgeber hat die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Darunter fallen alle genannten Schritte und die Prüfung und Auffrischung in regelmäßigen Abständen. Dieser Schutz für Sie und Ihre Mitarbeiter verdient einen Platz im Kalender und in der Checkliste bei Neueinstellung oder Änderungen. Die Regelungen gelten für alle Mitarbeiter an Ihren Projekten, Bestandsmitarbeiter, Leiharbeit oder Mitarbeiter von Partnern. Die Einschätzung der Gefährdung auf einer neuen Baustelle funktioniert mit der fertigen Dokumentation besser. Sie kann gleichzeitig für die Kalkulation mit Gefahrenzulagen nach klarem Muster dienen.

Sorgen Sie für mehr Sicherheit mit der Gefährdungsbeurteilung!

Neben der rechtlichen Verpflichtung sprechen genügend Gründe für die sorgfältige Erstellung einer Beurteilung. Halten Sie die Belehrungen ab, lassen Sie Ihre Mitarbeiter unterschreiben und bleiben Sie auf der sicheren Seite!

Bleiben Sie gesund!

Mit bestem Gruß,
Axel Schröder

Bildquelle: Canva.com © Aleksandr Kichigin