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Was macht eine gute Gründerhilfe aus? Erfolg oder Misserfolg eines jungen Unternehmens hängen von vielen Faktoren ab. Einige davon, wie die konjunkturelle Entwicklung oder das Zinsniveau, können Sie nicht beeinflussen. Es gibt dafür zahlreiche kritische Faktoren, bei denen es darauf ankommt, die richtige strategische Entscheidung zu treffen. Manchmal ist es einfach wichtig, die Fußangeln zu kennen, die Gründern schnell zum Verhängnis werden können. Hier setzt unsere Gründerhilfe an. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel zur Gründerhilfe, welche Rechtsformen möglich sind und was Sie zusätzlich im Blick haben sollten.
Gründerhilfe von Anfang an
Manche Stolpersteine lassen sich leicht vermeiden: Wenn Sie die betriebswirtschaftlichen Begriffe, die wir Ihnen in diesem Beitrag erläutern, bereits gehört haben. Und wenn Sie wissen, welche Risiken sich dahinter verbergen und, bzw. wie Sie diese steuern. Den Grundstein legen Sie mit dem ersten Thema: den möglichen Gesellschaftstypen.
Gesamthandsgemeinschaft
Dieser sperrige Begriff wird für Sie als Gründer wichtig, wenn Sie nicht als Einzelkämpfer, sondern im Team ein Unternehmen aufbauen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein neues Fintech Unternehmen (z.B. Anbieter digitaler Finanzprodukte) planen und vom Börsengang träumen, oder sich als KFZ-Meister in einer Kleinstadt niederlassen möchten. Sobald Sie Partner haben, droht die Gefahr der gesamthänderischen Haftung, wenn Sie nicht durch eine haftungsbegrenzende Rechtsform vorbeugen.
Gründern, die als Gruppe agieren, stehen grundsätzlich folgende Rechtsformen offen:
- BGB-Gesellschaft
- Personenhandelsgesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Gründerhilfe ABC: BGB und GbR für die Existenzgründung
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, meist als BGB-Gesellschaft oder GbR bezeichnet, ist der einfachste Gesellschaftstyp, den das deutsche Recht kennt. Sie ist in den §§ 705 BGB geregelt und kann allein durch einen entsprechenden Willensakt gegründet werden. Ein Vertrag in Schrift- oder Textform ist zweckmäßig, aber nicht zwingend erforderlich.
Niedrige Gründungskosten und geringe bürokratische Hürden klingen optimal, aber das Vertretungs- und Haftungsregime kann schnell zur Fußangel werden. Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, ist jeder Gesellschafter unbeschränkt vertretungsberechtigt. Das gilt auch dann, wenn er ein riskantes Geschäft tätigt, ohne andere Gründer zu fragen. Gleichzeitig haften alle Gesellschafter nicht nur gemeinsam, sondern auch unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft. Dieses Prinzip gilt auch für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Komplementäre (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG). Gerade junge Startups und Gründer verlassen sich auf die gemeinsamen Ideale und den bisher guten Kontakt und scheitern an Unstimmigkeiten. Gründerhilfe heißt auch, auf Probleme hinzuweisen.
Während im Steuerrecht auch bei einer GbR und den Personenhandelsgesellschaften sorgsam zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen unterschieden wird, hat diese komplexe Aufteilung zivilrechtlich keinerlei Bedeutung. Hier haften Sie im Ernstfall mit Ihrem gesamten Vermögen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Gläubiger aussuchen dürfen, ob sie die GbR oder einen der Gesellschafter belangen. Im Innenverhältnis besteht zwischen den Gesellschaftern jedoch eine Ausgleichspflicht.
Tipp aus der Gründerhilfe: Eine GbR oder eine OHG sollten Sie ausschließlich mit Personen gründen, denen Sie vorbehaltlos vertrauen oder die Ihnen finanziell ebenbürtig sind. Andernfalls droht die Gefahr, dass die (nicht abgesprochene) Fehlentscheidung eines Mitgesellschafters Sie in die Insolvenz treibt.
Vorratsgesellschaften – Gründen durch Übernahme
Unter Haftungsgesichtspunkten ist eine Kapitalgesellschaft die beste Lösung. Für junge Gründer eignen sich dabei die GmbH oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wobei für letztere 1 Euro Mindestkapital ausreicht. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist mit einer beachtlichen Bürokratie verbunden, die gerade Gründer ohne juristische Vorkenntnisse vor eine große Herausforderung stellt.
Tipp aus der Gründerhilfe: Sie sollten prüfen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, stattdessen eine Vorratsgesellschaft zu kaufen. Bei diesen Unternehmen ist der Name Programm. Sie werden von darauf spezialisierten Dienstleistern einzig zu dem Zweck gegründet, sie an Unternehmer weiterzuverkaufen.
Vorratsgesellschaften punkten dabei mit einigen Vorteilen:
- sofortige Haftungsbegrenzung
- Steuernummer und Bankkonto
- besondere behördliche Erlaubnis, sofern erforderlich
- kein Altlastenrisiko (anders als beim Mantel s.u.)
Vorratsgesellschaften sind bereits im Handelsregister eingetragen. Das ist ein enormer Pluspunkt, da dieser Prozess in manchen Gerichtbezirken bis zu neun Monate dauern kann. Gleichzeitig greif das Haftungsprivileg des GmbH-Gesetzes in dieser Zeit nicht. Die Gesellschaften besitzen oft bereits eine Steuernummer und ein Bankkonto und sind damit sofort einsatzfähig – ideal als Gründerhilfe für eine Selbstständigkeit mit zündender Geschäftsidee.
Besonders interessant ist der Kauf einer Vorratsgesellschaft für Gewerbetreibende, die eine besondere behördliche Erlaubnis benötigen: z.B. Spediteure, Bewachungsunternehmer, Makler und Bauträger oder Personaldienstleister im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Wenn die juristische Person (=Vorratsgesellschaft) bereits über eine Lizenz verfügt, erspart Ihnen das Zeit und die Auseinandersetzung mit den Aufsichtsbehörden. Ein Umstand, der das damit verbundene Agio (=Aufgeld) meist rechtfertigt.
Gründerhilfe: Vorsicht beim Mantelkauf
Der Kauf einer echten Vorratsgesellschaft ist darüber hinaus mit keinen unvorhersehbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Risiken verbunden. Diese Unternehmen haben bisher nicht am Wirtschaftsleben teilgenommen. Das sieht beim Kauf eines Mantels ganz anders aus. Bei einem Mantelkauf erwerben Sie die rechtliche Hülle einer vormals aktiven Gesellschaft. Für Handwerker kann sich das lohnen, wenn sie gleichzeitig einen Kundenstamm oder eine renommierte Firma (Handelsnamen) mitübernehmen.
Tipp aus der Gründerhilfe: In allen anderen Fällen sollten Sie vom Mantelkauf lieber Abstand nehmen. Sie erwerben alle Verbindlichkeiten Ihres Rechtsvorgängers. Besonders häufige Risiken sind Steuer- oder Sozialabgabennachzahlungen sowie die Konkretisierung von Geschäftsrisiken. Sie haften dann auch für das geplatzte Gasrohr, das Ihr Vorgänger falsch verlegt hat. Dieses Risiko wird auch nicht mehr, wie früher, durch Steuervorteile kompensiert. Dieser Gestaltungspraxis hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich einen Riegel vorgeschoben.
Rentenversicherungspflicht und Selbstständigkeit
Unternehmer zahlen keine Sozialabgaben und sind nicht rentenversicherungspflichtig, lautet die landläufige Meinung. Das stimmt aber nicht für alle Selbständigen. Die Ausnahmen von dieser Grundregel sind in § 2 SGB VI aufgeführt. Zu den wichtigsten Gruppen von Selbständigen, die sich in aller Regel rentenversichern müssen, zählen:
Frisch gebackene Selbstständige
Tipp aus der Gründerhilfe: Wer sich selbständig machen möchte oder gerade gemacht hat, sollte unbedingt einen Blick in die genannte Norm werfen. Hier finden Sie heraus, ob Sie sich in der langen Liste wiederfinden. Der Rentenversicherungspflicht einfach nicht nachzukommen, kann empfindliche Konsequenzen haben und im schlimmsten Fall einen Insolvenzantrag oder gar eine Vorstrafe nach sich ziehen.
Etablierte Selbstständige und Künstler
Selbständige sind selbst für die rechtzeitige und vollständige Abführung der Rentenversicherungsbeiträge an die zuständige Einzugsstelle verantwortlich. Die Ansprüche der Rentenversicherungsträger verjähren erst nach vier Jahren, beginnend ab dem Ende des Kalenderjahres, ab dem die Beiträge fällig geworden sind. Als Selbständiger zahlen Sie in aller Regel den vollen Beitrag aus der eigenen Tasche, für Künstler gibt es allerdings Zuschüsse.
Gründerhilfe Tipp: Vorsehen ist besser als Nachsehen
Da die Sozialversicherungsbehörden im Zweifel stets eine Rentenversicherungspflicht vermuten, sollten Sie hier proaktiv vorgehen. Eine Beitragsnachzahlung für mehrere Jahre kann existenzgefährdend sein.
Wenn Sie einer der in § 2 SGB VI genannten Gruppen angehören könnten, sollten Sie von sich aus ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren einleiten. Zuständig ist die Clearingstelle des Rentenversicherungsbund, sofern für Sie nicht eine Knappschaft oder ein anderer Träger verantwortlich ist. Die genannte Kontaktstelle erteilt Ihnen aber auch darüber Auskunft.
Reverse-Charge-Verfahren der Steuerschuld
Die Wirtschaft wird globaler. Das merken auch kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe schnell und sind damit zuweilen ein wenig überfordert. Selbst wenn Sie Ihre Leistungen nur in Ihrer Heimatstadt anbieten, greifen Sie eventuell auf globale Dienstleister zurück. Lassen Sie Ihre Homepage vielleicht von der kompetenten und preisgünstigen Programmiererin aus Lettland gestalten, ist dagegen nichts einzuwenden. Nur bei der Umsatzsteuer müssen Sie aufpassen. Wenn Sie keine Waren, sondern Dienstleistungen importieren, greift oftmals das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren.
Darunter wird die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer verstanden. Das heißt, dass Sie die Umsatzsteuer nicht an den Lieferanten auszahlen, sondern nach deutschen Bestimmungen an das zuständige Finanzamt in Deutschland abführen. Die Vorsteuer dürfen Sie nur ziehen, wenn der Lieferant über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügt oder seinen Unternehmerstatus im Herkunftsland anderweitig nachweist.
Bei der Umsatzsteuerverkürzung kennen deutsche Finanzämter leider kein Pardon und auch ein guter Steuerberater kann einmal etwas übersehen. Wenn Sie gelegentlich Dienstleistungen importieren, gehen Sie besser auf Nummer sicher und fragen bei Ihrem Berater gezielt nach der Umkehr der Steuerpflicht. Sofern Sie Ihre Umsatzsteuererklärung selbst machen, hilft Ihnen beim ersten Mal auch Ihr Finanzamt weiter.
Fazit wichtigste Begriffe für Gründer und Selbstständige
Beinahe jeder hatte bereits die Idee, sich selbstständig zu machen. Sei es aus einer Bierlaune, als Erbe eines Handwerksbetriebs oder Unternehmens oder im Zuge einer genialen Geschäftsidee. Nehmen Sie die Wahl der Rechtsform nicht auf die leichte Schulter, sondern suchen Sie sich passende Gründerhilfe! Wir unterstützen Sie mit unserem Netzwerk aus Steuer- und Rechtsberatern in einer umfassenden Beratung, damit Ihnen individuelle Fehlentscheidungen von Partnern erspart bleiben. Die vorsorgliche Erstellung eines ausgefeilten Geschäftsmodells und Festlegung von Prozessen und Prozessverantwortlichen hilft Ihnen beim notwendigen Aufbau Ihres Unternehmens. Dieser Artikel gibt Ihnen die wichtigsten Informationen zur Existenzgründung in Deutschland und ist dabei nur der Start der Suche. Gründerhilfe kann mehr: Klärung der Finanzierung, Businessplan und Strategie für Internet Marketing und digitale Infrastruktur sind die Begleiter auf dem Weg zur Existenzgründung. Gerade beim Familienbetrieb übernehmen werden viele Fehler durch fehlende Strategie gemacht.
Mit bestem Gruß
Axel Schröder
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