Menü

Eine Marke eintragen lassen beim DPMA – wie geht das?

Markenanmeldung © Dan Race
Markenurkunde der Unternehmensberatung Axel Schröder
Markenurkunde der Unternehmensberatung Axel Schröder

Warum sollte ich eine Marke eintragen lassen? Am 09.05.2011 wurde das Logo der Unternehmensberatung Axel Schröder als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Den Weg dorthin werde ich Ihnen nicht ausführlich beschreiben, allerdings können Sie in diesem Artikel einige Tipps und Tricks zur Markenanmeldung mitnehmen.

Was definiert eine Marke?

Eine Marke sollte beim Kunden eine Vorstellung über das Unternehmen und deren Waren und Dienstleistungen hervorrufen. Mithilfe einer Marke findet eine bewusste Abgrenzung zur Konkurrenz statt. Logos, Wörter, Namen, wie den Firmennamen, Zeichen oder Schrift als Bestandteil Ihrer Marke, helfen Ihrem Unternehmen zur leichteren Wiedererkennung. Sie erkennen das Logo einer Marke sofort, und verbinden nicht nur Dienstleistungen mit diesen Marken, sondern auch bestimmte Gefühle. Sehen Sie beispielsweise die vier ineinandergreifenden Ringe, wissen Sie direkt, dass dieses Logo zu der Marke Audi gehört. Damit beginnt bei Ihnen die positive oder negative Assoziation von Autos dieser Marke.

Wie werden Marken geschützt?

Um diese Verbindung einmalig zu erzeugen und nicht mit anderen ähnlichen Marken zu konkurrieren, sollten Sie Ihre Marke (Marken) beim DPMA schützen. Das bedeutet, Sie melden Ihre Marke beim Deutschen Patent– und Markenamt an. Gegen Gebühren, welche bei 290 € starten und je nach Eigenschaft Ihrer Marke steigen können, schützen Sie Ihr Design rechtlich. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung beim DPMA und der rechtzeitigen Überweisung aller Kosten, steht Ihr Unternehmen unter Markenschutz. Ab dann können Sie gegen andere ähnelnde Varianten Ihrer Marke Widerspruch einlegen.

Wie funktioniert die Marken-Anmeldung?

Den genauen Ablauf und Vorgang zur Markenanmeldung finden Sie direkt auf der Homepage. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt. Wichtig sind:

  • Die Marke exakt beschreiben.
  • Die Nizza-Klasse(n) bzw. Bereiche genau angeben, für die der Markenschutz gilt.

Für Hilfe, Unterstützung und Fragen zur Markenanmeldung, finden Sie hier den direkten Draht zur

Was macht die DPMA beim Marke eintragen und was nicht?

Das DPMA kümmert sich um die Anmeldung Ihrer Marke. Jedoch nimmt es Ihnen nicht die Markenrecherche ab. Welche Recherche? Bevor Sie Ihre Marke eintragen lassen, sollten Sie sich vergewissern, dass es keine schon eingetragene Marke gibt, welche Ihrer zu ähnlichsieht. Achten Sie darauf, dass eine Verwechslung beider Marken ausgeschlossen ist. Dabei gibt es Marken welche europaweit eingetragen wurden, aber auch Marken, welche nur in Deutschland eingetragen wurden. Daher sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, ob Ihr Design auch außerhalb Deutschlands schon Verwendung gefunden hat. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist der Markenschutz außerhalb von Deutschland, aufgrund Ihrer Größe, weniger von Bedeutung. Wenn Sie allerdings europaweite Sitze haben, sollten Sie über den Schutz Ihrer Marken auch außerhalb von Deutschland nachdenken.

Recherche vor Anmeldung – achten Sie auf andere Marken!

Die richtige Markenrecherche ist ein wichtiger Bestandteil in dem Prozess zur Markeneintragung. Natürlich entstehen bei der Eintragung Gebühren, welche bei einer zu ähnlich sehnenden schon eingetragenen Marke verloren gehen. Das würde nicht nur den Verlust Ihrer Gebühren bedeuten, sondern auch eine Menge Zeit, die Sie bereits in die Markenanmeldung gesteckt haben. Daher mein Rat: Führen Sie Ihre Markenrecherche sorgsam durch und vollziehen Sie Ihre Markenanmeldung nicht auf gut Glück. Das Patentamt prüft zwar nicht, ob diese Marke schon vorhanden ist. Allerdings hat der Urheber, dessen Anmeldung und Eintragung vorher erfolgte, das Recht Widerspruch einzureichen. Somit sind Ihre Kosten zur Markenanmeldung und der Schutz Ihrer Marke nichtig.

Warum sollten Sie eine Marke eintragen vornehmen?

Wie schon erwähnt, gehört Ihre Marke zu Ihrem Unternehmen. Sie repräsentiert Ihr Unternehmen nach außen und sorgt dafür, dass Kunden, Dienstleistungen mit Ihrem Unternehmen verbinden. Der Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens wird deutlich erhöht, denn eine bekannte Marke bleibt länger im Gedächtnis. Es grenzt Sie deutlich von Ihren Konkurrenten ab, da kein anderes Unternehmen eine ähnliche Form Ihrer Marke verwenden darf. Der Wert eines Unternehmens besteht nicht nur aus Umsatz oder Know–How. Auch der Wert einer Marke steigert Ihren Unternehmenswert und gehört zu den sichtbaren Anteilen Ihrer Unternehmenskultur.

Der Weg zur Markenanmeldung
Der Weg zur Markenanmeldung

Wie lange kann die DPMA Ihr Markenrecht schützen?

Weitere Gründe sind, dass eine einmalige Eintragung von Marken beim DPMA relativ günstig ist. Diese Marke trägt dann für zehn Jahre Schutz, welcher gegen weitere Kosten nach Belieben verlängert werden kann. Der Markenschutz beginnt mit dem Tag der Anmeldung beim deutschen Patent und Markenamt. Soweit Ihre Anmeldung beim DPMA erfolgreich verlief, besteht auch gerichtlich Markenschutz. Als Markeninhaber haben Sie das Recht, Ihre Marke gegenüber anderen ähnlichen Marken durchzusetzen. Angemeldete Firmennamen sind durch die DPMA geschützt, wenn ähnliche Namen und Marken jünger registriert sind. Daher sollten Sie Ihre Recherche nach ähnlichen Varianten auch nach der Markenanmeldung fortführen. Schließlich möchten Sie nicht, dass jemand Ihr Unternehmen anhand Ihrer Marke mit einem anderen verwechselt.

Wie lange dauert das Marke eintragen?

In meinem Fall hat die Markenanmeldung ca. fünf Monate in Anspruch genommen. Seither habe ich den vollen Markenschutz für Deutschland und das Recht, Widerspruch einzulegen.

Besonders freut es mich, dass der gesamte Erstellungs- und Eintragungsprozess in eigener Verantwortung durchgeführt wurde. Ich konnte ein weiteres wichtiges Kompetenzfeld erschließen. Damit kann ich meinen Mandanten bei einer eigenen Markeneintragung fundiert Unterstützung bieten.

Fazit und ein guter Rat: Vernachlässigen Sie nie die Recherche!

Aber Achtung: Nach erfolgreicher Eintragung versuchen Abzockerfirmen, für zweifelhafte Dienstleistungen (Veröffentlichung der Marke in privaten Verzeichnissen) Geld einzutreiben. Dazu werden „Rechnungen“ versendet, die amtlichen Formularen sehr ähneln. Dass es sich dabei nur um „unverbindliche Angebote“ handelt, sieht man erst auf den dritten Blick. Seien Sie deshalb immer achtsam, dass es sich um Dokumente des DPMA handelt.

Es grüßt

Axel Schröder

Bildquelle: fotolia, © Dan Race