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Gewinn- und Verlustrechnung – aufgepasst beim Zahlenwerk der GuV!

Gewinn und Verlustrechnung

Mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) kann man als Unternehmer ganz schön auf die Nase fallen.

Wie man trotz Gewinnausweis unweigerlich in die Pleite rutschen kann und welche Maßnahmen es dagegen gibt, möchte ich in diesem Wachrüttel-Artikel aufzeigen.

Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung?

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und muss gem. § 242 HGB neben der Bilanz von allen Kaufleuten (Kleingewerbetreibende und Angehörige der Freien Berufe sind keine Kaufleute im Sinne des HGB und von der Regelung ausgenommen) aufgestellt werden.

Betriebswirtschaftlich gesehen ist die Gewinn- und Verlustrechnung eine detaillierte Aufgliederung und Analyse des Eigenkapitalkontos, aus der die Veränderungen (Vermehrung bzw. Verminderung des Eigenkapitals) erklärt werden.

Was ist das Problem bei der GuV?

Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses (Gewinn) bzw. des Jahresfehlbetrages (Verlust) wird nach dem Gesamtkostenverfahren, aber letztlich auch im Umsatzkostenverfahren (über die COGS Cost Of Goods Sold), die Erhöhung bzw. die Verminderung von Lagerbeständen berücksichtigt.

Das bedeutet ganz konkret, jedes Teil, das Sie herstellen und auf Lager legen, Ihren Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung erhöht. Umgekehrt vermindert jedes aus dem Lager verkaufte Teil (Bestandsabbau) Ihren Gewinn.

Überspitzt man diesen Effekt und stellt sich ein Unternehmen vor, das Jahr für Jahr Waren herstellt und nur auf Lager legt, also kein einziges Teil verkauft (!), macht dieses Unternehmen laut Gewinn- und Verlustrechnung jedes Jahr einen Gewinn.

Es leuchtet sicher jedem ein, dass ein solches Unternehmen sehr schnell in die Pleite rutscht, weil einfach die flüssigen Mittel mangels Umsätze auf dem Bankkonto fehlen.

Nun bekommen fast alle Unternehmer eine Gewinn- und Verlustrechnung von Ihrem Steuerberater zugeschickt. Die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) ist übrigens nichts anderes, als eine monatliche „Mini Gewinn- und Verlustrechnung“!

Was ich Ihnen damit im Sinne eines Wachrütteleffektes erläutern will:

Trauen Sie den Zahlen, besonders aber dem Gewinn und dem Verlust weder in der GuV noch in der monatlichen BWA Ihres Steuerberaters nicht!

Diese Zahlen können Ihnen einen unternehmerischen Erfolg vorgaukeln, den es tatsächlich nicht gibt. Zumindest nicht in Form von flüssigen Mitteln auf dem Bankkonto und Liquidität ist der wesentliche Hebel.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht geeignet, den Vertriebserfolg Ihres Unternehmens darzustellen, sondern ist vom Staat geschaffen worden, um Besteuerungsgrundlagen zu haben. Dem Staat ist es für die Steuer herzlich egal, ob Sie Ihre Ware lagern oder verkaufen. Ihnen sollte das aber nicht egal sein!

Ich möchte jetzt nicht die BWA des Steuerberaters verteufeln, ganz im Gegenteil, sie ist ein wichtiger Indikator. Aber ich möchte Sie sehr eindringlich dafür sensibilisieren, dass die Gewinn- und Verlustrechnung, und damit auch die BWA mit höchster Vorsicht zu genießen sind. Vor allem, wenn diese Zahlenwerke die einzigen Werkzeuge zur Steuerung Ihres Unternehmens sind.

Wen betrifft diese Problematik der Gewinn- und Verlustrechnung?

Alle Unternehmer, die eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen und lagerfähige Güter haben. Das sind so ziemlich alle Handwerker (man denke an Backrohlinge, Möbel, Bauelemente etc.), Händler (z.B. Gebrauchtwagen auf dem Firmenhof), Produzenten etc.

Dienstleister können Ihre Leistungen nicht einlagern und sind deshalb von dem Effekt nicht betroffen.

Wie vermeidet man als Unternehmer Irreführungen durch die Gewinn- und Verlustrechnung?

Indem Sie sich nicht nur auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Systematiken aus dem externen Rechnungswesen verlassen, sondern ein eigenes internes Rechnungswesen aufbauen.

Zentraler Bestandteil des internen Rechnungswesens sollte die Management-Erfolgsrechnung (MER) sein, die nach dem System der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung genau aufgliedert, wo Sie tatsächlich Vertriebs- und Umsatzerfolgte einfahren und wo nicht.

Mit der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung haben Sie ein Steuerungsinstrument an der Hand, das tatsächlich den Vertriebserfolg von Produkten, Sparten etc. und damit die tatsächliche Lage Ihres Unternehmens darstellt. Sie sehen auch, welche Teile in Ihrem Unternehmen unwirtschaftlich arbeiten.

Mich würde interessieren, wer von meinen Lesern nur auf die BWA bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung schaut und wer seinen unternehmerischen Erfolg anhand eines eigenen internen Rechnungswesens ermittelt.

Es ist nie zu spät, ein internes Rechnungswesen / Controlling mit der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung aufzubauen. Fangen Sie an und vor allem, bleiben Sie kritisch!

Es grüßt aus Bayreuth,
Axel Schröder

Statt Gewinn- und Verlustrechnung – unsere mehrstufige Deckungsbeitrag Excel Vorlage

Diese Exceltabelle hilft Ihnen bei der Erstellung Ihrer eigenen betrieblichen Kostenrechnung mit dem aussagekräftigeren System der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung

Bildquelle: fotolia, © Gino Santa Maria